Wohnungsvermittlung für Geflüchtete

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Die AG Wohnungssuche, die Integrationsmanager und die Flüchtlingskoordinatorin der Stadt Radolfzell versuchen alle, Geflüchteten, die aus der Gemeinschafts- oder Notunterkunft ausziehen dürfen bzw. müssen, eine passende Wohnung zu vermitteln. Das ist angesichts der sehr angespannten Situation auf dem hiesigen Wohnungsmarkt ausgesprochen schwierig aber nicht vollständig aussichtslos.

Die Stadt Radolfzell betreibt das Programm "Raumteiler". Ziel des Programms ist es, privaten Wohnraum für sozial benachteiligte Personen zu erschließen. Die Stadt mietet hierfür bei privaten Vermieterinnen und Vermietern Wohnraum an. Die Laufzeit des Mietvertrages zwischen der Stadt und der Vermieter/in beträgt mindestens drei Jahre. Die Mieten entsprechen den Angemessenheitsgrenzen bei Bezug von Arbeitslosengeld II.

Der Vermieter/in erhält unabhängig vom Baujahr und Zustand der Wohnung sowie der Größe und Ausstattung einen Zuschuss für Renovierungs- oder Instandhaltungskosten. Der Zuschuss kann auch für notwendige Einbauten gewährt werden, die das Ziel verfolgen, Wohnraum nutzbar zu machen (z.B. Einbau einer nicht vorhandenen Dusche). Es werden nur Renovierungen in einfachem Standard und die zur Beseitigung von mietrechtliche relevanten Mängeln des Wohnraums notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen bezuschusst. Der Zuschussbetrag wird nur nach Einreichung von Belegen ausbezahlt und umfasst sowohl die Auslagen von Handwerker- als auch Materialkosten. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Laufzeit des Mietvertrages ab. Der von der Stadt Radolfzell angemietete Wohnraum wird an sozial benachteiligte Personen untervermietet.
Näheres finden Sie in den Förderrichtlinien (Stand: Nov. 2018) und hier.

Wir empfehlen, die Angebote im Singener Wochenblatt jeweils am Donnerstag und im Südkurier jeweils am Samstag zu lesen und sich unverzüglich auf passende Angebote zu bewerben. Weiterhin lohnt es sich, bei den hiesigen Baugenossenschaften nachzufragen.