Wohngeld: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. Januar 2019, 11:48 Uhr
Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.[1]
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Die Höhe des Wohngeldes hängt von folgenden Faktoren ab:
- der Zahl der Haushaltsmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens aller zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder
- der Höhe der zuschussfähigen Miete oder
- der Höhe der zuschussfähigen Belastung (Eigenheim / Eigentumswohnung)
Das Wohngeld muss bei der zuständigen Stelle oder bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.
Ansprechpartner:
Frau Beier (A-G)
Telefon 07732 81246
Frau Stader (H-Z)
Telefon 07732 81244
Umfassende generelle Informationen finden Sie hier.
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