Wohngeld: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.<ref> | + | Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.<ref> https://www.radolfzell.de/de/bildung---soziales/soziales/wohngeld </ref> |
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. | Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. | ||
Zeile 22: | Zeile 22: | ||
Telefon 07732 81244 | Telefon 07732 81244 | ||
− | [http://mailto:wohngeldstelle@radolfzell.de wohngeldstelle@radolfzell.de] | + | [http://mailto:wohngeldstelle@radolfzell.de wohngeldstelle@radolfzell.de] |
Quelle: | Quelle: | ||
<references /> | <references /> |
Version vom 23. Januar 2019, 11:44 Uhr
Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.[1]
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Die Höhe des Wohngeldes hängt von folgenden Faktoren ab:
- der Zahl der Haushaltsmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens aller zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder
- der Höhe der zuschussfähigen Miete oder
- der Höhe der zuschussfähigen Belastung (Eigenheim / Eigentumswohnung)
Das Wohngeld muss bei der zuständigen Stelle oder bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.
Ansprechpartner:
Frau Beier (A-G)
Telefon 07732 81246
Frau Stader (H-Z)
Telefon 07732 81244
Quelle: