Wohngeld: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
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Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.<ref> [https://www.radolfzell.de/de/bildung---soziales/soziales/wohngeld] </ref>
  
 
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
 
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Telefon 07732 81244
 
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Quelle:
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Version vom 23. Januar 2019, 11:43 Uhr

Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.[1]

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.

Die Höhe des Wohngeldes hängt von folgenden Faktoren ab:

  • der Zahl der Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens aller zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder
  • der Höhe der zuschussfähigen Belastung (Eigenheim / Eigentumswohnung)

Das Wohngeld muss bei der zuständigen Stelle oder bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.

Ansprechpartner:

Frau Beier (A-G)

Telefon 07732 81246

Frau Stader (H-Z)

Telefon 07732 81244

wohngeldstelle@radolfzell.de#

Quelle: