Wohngeld: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Wohngeld Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und famil…“) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | |||
− | |||
Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. | Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. | ||
Zeile 7: | Zeile 5: | ||
Die Höhe des Wohngeldes hängt von folgenden Faktoren ab: | Die Höhe des Wohngeldes hängt von folgenden Faktoren ab: | ||
− | |||
* der Zahl der Haushaltsmitglieder | * der Zahl der Haushaltsmitglieder | ||
* der Höhe des Gesamteinkommens aller zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder | * der Höhe des Gesamteinkommens aller zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder |
Version vom 23. Januar 2019, 11:30 Uhr
Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Die Höhe des Wohngeldes hängt von folgenden Faktoren ab:
- der Zahl der Haushaltsmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens aller zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder
- der Höhe der zuschussfähigen Miete oder
- der Höhe der zuschussfähigen Belastung (Eigenheim / Eigentumswohnung)
Das Wohngeld muss bei der zuständigen Stelle oder bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.
Ansprechpartner:
Frau Beier (A-G)
Telefon 07732 81246
Frau Stader (H-Z)
Telefon 07732 81244