Wohngeld: Unterschied zwischen den Versionen

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Wohngeld
 
 
 
Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
 
Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
  
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* der Höhe des Gesamteinkommens aller zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder
 
* der Höhe des Gesamteinkommens aller zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder

Version vom 23. Januar 2019, 11:30 Uhr

Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.

Die Höhe des Wohngeldes hängt von folgenden Faktoren ab:

  • der Zahl der Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens aller zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder
  • der Höhe der zuschussfähigen Belastung (Eigenheim / Eigentumswohnung)

Das Wohngeld muss bei der zuständigen Stelle oder bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.

Ansprechpartner:

Frau Beier (A-G)

Telefon 07732 81246

Frau Stader (H-Z)

Telefon 07732 81244

wohngeldstelle@radolfzell.de