Gemeinschaftsunterkunft

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Eine Gemeinschaftsunterkunft[1] ist eine dezentrale Unterkunft für Asylbegehrende, die nicht mehr zum Wohnen in der Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind.
Unterkünfte mit minderwertigen Standards werden "Notunterkünfte" genannt. In Baden-Württemberg gibt es dafür gewisse Mindest-Standards. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat im Rahmen einer "Lagertour" einige der Unterkünfte besichtigt und dazu einen Bericht erstellt. Hierin sind die geltenden Standards und deren Anwendung in der Praxis an einigen Beispielorten in BW dokumentiert.

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