Passbeschaffung und Mitwirkungspflichten: Unterschied zwischen den Versionen

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* Welche Folgen kann die Mitwirkung haben?
 
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In dieser [[Medium:Beratungsleitfaden zu Passbeschaffung.pdf|Broschüre]] <ref>Caritasverband für die Diözese Osnabrück e. V.</ref>werden die Details erläutert.
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In dieser [[Medium:Beratungsleitfaden zu Passbeschaffung.pdf|Broschüre]]<ref>Caritasverband für die Diözese Osnabrück e. V.</ref> werden die Details erläutert.

Aktuelle Version vom 22. Dezember 2018, 11:24 Uhr

Der Druck auf Asylsuchende und Personen mit einer Duldung, einen Reisepass oder sonstige Dokumente nicht nur vorzulegen, sondern auch zu beschaffen, nimmt stetig zu. Viele Ausländerbehörden machen die Erlaubnis einer Erwerbstätigkeit, die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder die Ausstellung einer Ausbildungsduldung von der Mitwirkung bei der Passbeschaffung oder sogar von einer Passvorlage abhängig. Hintergrund der Mitwirkungspflicht ist unter anderem, dass das Innehaben eines Passes oder Passersatzes in der Regel Vorrausetzung für eine Aufenthaltsbeendigung ist. Für einen klientenorientierten Beratungskontext ist die Frage der Passbeschaffung mittlerweile von zentraler Bedeutung. Bei der Beratung und Unterstützung von Flüchtlingen muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob und inwieweit die/der Einzelne rechtlich verpflichtet ist, bei der Beschaffung von einem Reisepass oder Passersatzpapieren mitzuwirken.
Ein zentraler Begriff hierbei ist die Zumutbarkeit. Was in diesem Kontext zumutbar ist, wird im Aufenthaltsgesetz nicht definiert – es muss daher in jedem Einzelfall festgestellt werden, ob und welche Mitwirkungshandlungen zumutbar sind und welche nicht.
Identitätspapiere werden von den Behörden des Herkunftsstaates, u.a. von Botschaften, ausgestellt. Ein Passersatzpapier – oder kürzer Passersatz – ist ein Papier, das zu einem Grenzübertritt berechtigten kann, ohne dass es automatisch alle anderen Funktionen eines Passes hat.
Dabei geht es in dieser Beratungshilfe im Einzelnen um folgende Aspekte:

  • Besteht rechtlich eine Mitwirkungspflicht?
  • Was muss zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht getan werden?
  • Welche Folgen kann die Mitwirkung haben?
  • Welche Folgen treten ein, wenn nicht mitgewirkt wird?

In dieser Broschüre[1] werden die Details erläutert.

  1. Caritasverband für die Diözese Osnabrück e. V.