Krankentransport und Kostenübernahme: Unterschied zwischen den Versionen

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Nachdem wir nun zum wiederholten Mal am Freitag Nachmittag Geflüchteten zur Seite stehen mussten, da ein plötzlicher Krankheitsfall eingetreten ist und wir uns alle wegen der Transportmöglichkeiten ins Krankenhaus unschlüssig waren, habe ein Mitglied des Freundeskreises bei der AOK in Stuttgart angerufen und folgende Infos erhalten:
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Die folgenden Regelungen gelten bei der AOK. Andere Krankenkassen sind nicht angefragt worden.
  
 
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Aktuelle Version vom 31. Juli 2018, 10:37 Uhr

Sprachen:
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Die folgenden Regelungen gelten bei der AOK. Andere Krankenkassen sind nicht angefragt worden.

Grundsätzlich kann bei einem medizinischen Notfall immer ein Krankenwagen gerufen werden. Ob es sich um einen Notfall handelt, entscheidet der Patient selbst. Für solch einen Krankentransport werden dem Patienten generell von der AOK eine Pauschale zwischen 5 und 10 € in Rechnung gestellt.

Die AOK bietet auch eine telefonische Notfallberatung an, die rund um die Uhr besetzt ist: Die Tel. Nr. ist die 0800-1050501. Benötigt wird hierfür allerdings die Mitgliedsnummer bei der AOK.

Die AOK appeliert auch an den gesunden Menschenverstand: Ein Schnupfen oder Husten ist natürlich kein Grund für einen Krankenwagentransport. Die Fälle, die sich bisher im Cafe ereignet haben, wären aber auf jeden Fall Grund dafür gewesen, einen Krankenwagen zu rufen.

Taxifahrten sind nur dann empfehlenswert, wenn eine Verordnung des Arztes vorliegt. So kann zum Beispiel eine schwangere Frau im Vorfeld vom Arzt eine solche Verordnung einholen. Muss sie dann zur Entbindung ins Krankenhaus, kann sie diese Verordnung dem Taxifahrer geben, der dann direkt mit der AOK abrechnet. Allerdings ist es auch möglich, dass die hochschwangere Frau bei Einsetzen der Wehen auch einen Krankenwagen ruft.