Arbeit, Einkommen und Mietkosten bei Geflüchteten in der GU / NU

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Geflüchtete, die eine Arbeit gefunden haben, müssen sich einen Teil ihrer Einkünfte anrechnen lassen auf die Sozialleistungen, die sie vom Landratsamt bzw. Jobcenter erhalten. Außerdem wird ihnen einen bestimmter Teil des Einkommens mit Mietkosten für die Unterkunft verrechnet. Näheres finden Sie in der Excel-Tabelle: Berechnung des Flüchtlings-Einkommens und Miete zur Berechnung des verbleibenden Einkommens .


Berechnung des Freibetrages bei Erwerbseinkommen nach § 7 AsylbLG.

Auszug aus § 7 AsylbLG

(3) Einkommen aus Erwerbstätigkeit bleiben bei Anwendung des Absatzes 1 in Höhe von 25 vom Hundert außer Betracht, höchstens jedoch in Höhe von 50 vom Hundert der maßgeblichen Bedarfsstufe des Geldbetrags zur Deckung aller notwendigen persönlichen Bedarfe nach § 3 Absatz 1 und des notwendigen Bedarfs nach § 3 Absatz 2, jeweils in Verbindung mit § 3 Absatz 4. Von den Einkommen nach Absatz 1 Satz 1 sind ferner abzusetzen.

  Wenn also ein Hilfeempfänger ein anrechenbares Einkommen von z.B. 565,84 € hat werden von uns als Freibetrag 25 % hiervon - sprich 141,46 € angerechnet. Bei einem anrechenbaren Einkommen i.H.v. z.B. 1.024,77 € wären es bei der 25 % Regel 256,19 €. Dies ist jedoch höher als der Höchstsatz i.H.v. 177,00 € - dieser berechnet sich aus den nach § 3 Abs. 1 und 2 AsylbLG Leistungen, sprich 50 % von z.Zt. 354,00 €. Somit würden wir in diesem Fall 177,00 € als Freibetrag berücksichtigen.

Für Nicht-Juristen:

Erwerbstätige Flüchtlinge können einen „Freibetrag” in Höhe von 25% ihres Einkommens behalten, maximal jedoch 50% der Grundleistungsbetrags der erwerbstätigen Person (§ 3 AsylbLG), bei Alleinstehenden also bis zu 50% von 354 € (177 €). Der Rest wird auf die AsylbLG- Leistungen angerechnet. Neben Steuern und Sozialabgaben sind die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben wie Fahrtkosten und Arbeitsmittel vom Einkommen abzusetzen (§ 7 Abs. 3 AsylbLG Einkommensbereinigung). Der Freibetrag wird aus dem monatlichen Bruttoeinkommen errechnet. Er steht für jeden Monat der Erwerbstätigkeit zu, unabhängig davon in welchem Monat das erzielte Einkommen tatsächlich zufließt.


Handbuch für Ehrenamtliche: Wie kann ich Geflüchtete bei der Arbeitssuche unterstützen?
Das vom Deutschen Roten Kreuz und dem Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ herausgegebene Handbuch stellt die wesentlichen Informationen zum Thema Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten anschaulich dar.
Es erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen, Möglichkeiten zur Förderung des Spracherwerbs, Grundlegendes zum Thema Bewerbung, Ausbildung und zur Berufsanerkennung.
Dabei wird dargestellt, welche Rolle Ehrenamtliche bei den jeweiligen Schritten übernehmen können und wo sie Unterstützung erhalten können.

Handbuch für Ehrenamtliche